Kaum ein Thema sorgt bei Tierhalter:innen für so viel Unsicherheit wie die Frage nach den Kosten. Anders als beim Menschen gibt es keine Krankenkasse, die automatisch einspringt, und die Rechnung für denselben Eingriff kann von Praxis zu Praxis spürbar variieren. Der Grund dafür liegt nicht in Willkür, sondern in einem gesetzlichen Rahmen, der bewusst Spielraum lässt.
Die GOT als gesetzliche Grundlage
Die Gebührenordnung für Tierärztinnen und Tierärzte, kurz GOT, ist eine bundesweit geltende Rechtsverordnung. Sie legt für mehr als tausend tierärztliche Leistungen einen Mindestpreis fest, den sogenannten einfachen Satz. Eine Behandlung darf gesetzlich nicht unter diesem Satz abgerechnet werden, echte Billigangebote sind bei einem seriösen Tierarzt also ausgeschlossen. Nach oben reicht der reguläre Rahmen bis zum dreifachen Satz, in besonderen Fällen wie dem Notdienst auch bis zum vierfachen.
Für eine allgemeine Untersuchung mit Beratung liegt der einfache Satz derzeit bei etwa 24 Euro netto, für Hund und Katze gleichermaßen. Wird der dreifache Satz angesetzt, liegt dieselbe Leistung schon deutlich höher. Genau diese Spanne ist es, die auf Rechnungen häufig für Verwirrung sorgt.
Wovon der Gebührensatz abhängt
Der Tierarzt oder die Tierärztin entscheidet je nach Fall, ob der einfache, zweifache oder dreifache Satz angesetzt wird. Ausschlaggebend sind unter anderem der Zeitaufwand, der Schwierigkeitsgrad der Behandlung, besondere Umstände wie ein ängstliches oder abwehrendes Tier sowie der Zeitpunkt der Behandlung. Leistungen bei Nacht, am Wochenende oder an einem Feiertag im Rahmen des Notdienstes dürfen laut GOT auf das Zweifache und in bestimmten Fällen bis auf das Vierfache angehoben werden. Zusätzlich fällt im Notdienst einmalig eine feste Notdienstgebühr von 50 Euro netto an, unabhängig davon, wie viele Leistungen erbracht werden.
Auch spezialisierte Kliniken in der Stadt liegen mit ihren Sätzen meist über denen einfacher Landpraxen, was an der aufwendigeren Ausstattung und dem höheren Personalaufwand liegt. Das ist keine willkürliche Preisgestaltung, sondern innerhalb desselben gesetzlichen Rahmens grundsätzlich vorgesehen.
Was zusätzlich zur Gebühr anfällt
Die GOT deckt ausschließlich die ärztliche Leistung selbst ab. Medikamente, Verbandsmaterial, Laboruntersuchungen und ähnliche Auslagen werden separat berechnet und erscheinen deshalb als eigene Posten auf der Rechnung. Bei größeren Eingriffen wie einer Operation lohnt es sich, vorab einen schriftlichen Kostenvoranschlag anzufordern, damit die voraussichtlichen Gesamtkosten frühzeitig klar sind.
Absicherung durch eine Versicherung
Da sich die tatsächliche Rechnung erst am Ende der Behandlung ergibt, gewinnen Tierkrankenversicherungen und Operationsversicherungen auch in Deutschland zunehmend an Bedeutung. Ob sich eine solche Versicherung lohnt, hängt von Rasse, Alter und Haltungsart des Tieres ab und ist am Ende eine individuelle Abwägung. Getrennt davon zu betrachten ist die Haftpflichtversicherung für Hundehalter:innen: Sie kommt für Schäden auf, die das eigene Tier bei Dritten verursacht, und ist unabhängig von den eigenen Tierarztkosten sinnvoll. Bei Katzenhalter:innen ist dieser Schutz in der Regel bereits über die private Haftpflichtversicherung mit abgedeckt.
Transparenz bei AVETIA
Als tiermedizinischer Maximalversorger rechnen auch wir nach der GOT ab, mit dem gesetzlich vorgesehenen Spielraum für Zeitaufwand, Komplexität und Behandlungszeitpunkt. In Notfällen gilt dabei der erhöhte Gebührensatz, den die GOT für den Notdienst vorsieht. Bei größeren Eingriffen erstellen wir auf Wunsch gerne einen Kostenvoranschlag, damit Sie vorab wissen, womit Sie rechnen können. Fragen zu einer anstehenden Behandlung beantworten wir telefonisch unter 0351 81605-0 oder über unser Kontaktformular.
Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Kostenauskunft. Die tatsächliche Höhe einer Rechnung hängt immer vom Einzelfall ab und wird am besten direkt mit der behandelnden Praxis besprochen.